[ Auszug: Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe
von Werken, wenn sie als unwesentliches Beiwerk neben dem eigentlichen
Gegenstand de ... ]
[ Teil 1 Urheberrecht(UrhG) ] [ Teil 2 Verwandte Schutzrechte(UrhG) ] [ Teil 3 Besondere Bestimmungen für Filme(UrhG) ] [ Teil 4 Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte(UrhG) ] [ Teil 5 Anwendungsbereich, Übergangs- und Schlussbestimmungen(UrhG) ]